Im Rahmen des Verkehrsrechts werden nicht nur die Schadensregulierungsfälle nach einem Unfall behandelt, sondern auch Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hierzu gehören insbesondere die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Rotlichtverstöße, das Erlöschen der Betriebserlaubnis, sowie die Verstöße an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen).
Bei den Verstößen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) spielen überwiegend die Trunkenheitsfahrten (oder Drogen im Straßenverkehr) nach § 316, die Straßenverkehrsgefährdung § 315c und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr § 315b eine große Rolle. Nicht zu vergessen sind die Unfallflucht § 142, die fahrlässige Körperverletzung § 229 und die Nötigung § 240.
Je nach dem, wie schwerwiegend der Verstoß ist, kann dies die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, was für viele ein gravierender Einschnitt in die Lebensführung bedeutet. Ob die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen wird und wann sie wiedererteilt werden darf, hängt von vielen Faktoren ab.
Die meisten Verkehrsteilnehmer müssen sich überwiegend mit den Verkehrsunfällen auseinander setzen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man selbst unverschuldet Beteiligter ist aber die gegnerische Versicherung nicht zahlen will, weil der Unfallgegner die Schuld ganz oder zum Teil von sich gewiesen hat. Aus diesem Grund ist es für die Unfallbeteiligen trotz der augenscheinlich klaren Verschuldensfrage sehr wichtig, sich die Namen von Zeugen zu notieren und Notizen über den Unfallhergang zu machen. Wenn es keine Zeugen gibt, sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden.