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Arbeitsrecht

Mechaniker

Das Arbeitsrecht befasst sich mit Fragen des Arbeitsverhältnisses im Ganzen. Im Mittel­punkt stehen besonders Kündigungsschutz, Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Auf­hebungs­vertrag sowie Lohn aber auch verstärkt Mobbing. Aufgrund der Fülle von Rechts­vorschriften und deren ständige Änderung sind nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Arbeitgeber oft überfordert. Welche Rechte, Pflichten oder Ansprüche die Parteien aus dem Arbeitsverhältnis haben, muss bei jedem Vertrag anhand des konkreten Sachverhalts ermittelt werden.

Schweisser

So ist nicht jede Ab­mah­nung recht­mäßig und nicht jede Kündi­gung wirksam. Die Vorstellung, der Arbeit­geber sei bei Aus­spruch einer Kündigung zur Zahlung einer Abfindung ver­pflichtet, ist nicht korrekt. Gesetzlich ist er dazu nicht ver­pflichtet, es sei denn, diese Pflicht wurde in Sozialplänen, Tarif- oder Einzelverträgen niedergelegt. Anderenfalls kann ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung nur durch Gerichts­urteil im Rahmen eines Kündi­gungs­schutz­klage­ver­fahrens ausgesprochen werden. Der Kündi­gungs­schutz nach dem Kündi­gungs­schutz­gesetz (KSchG) greift bei einer Kündi­gung seitens des Arbeit­gebers, wenn sie sozial ungerecht­fertigt ist. Gem. § 1 KSchG ist das der Fall, wenn die Gründe für die Kündigung nicht in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder betriebsbedingt sind. Dann ist die Kündigung unwirksam.